Mietbedingungen & Hausordnung
Fassung vom 25.08.2026
Teil A — Mietbedingungen
Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Mietbedingungen gelten für die befristete Überlassung von Wohnraum durch den Vermieter an Unternehmen zur Unterbringung ihrer Mitarbeiter sowie an Privatpersonen.
Bestandteile des Mietvertrags sind das Angebot des Vermieters, die Mietbestätigung, diese Mietbedingungen, die Hausordnung in Teil B und die gesonderten Nutzungsbedingungen für den Internetzugang, jeweils in der im Angebot genannten Fassung.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1. Vertragspartner
1.1 Vermieter ist Sebastian Behr, Grünelinde 4, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, geschäftlich auftretend unter der Bezeichnung Ferienhaus- und Monteurunterkunft Behr.
1.2 Mieter ist das anmietende Unternehmen beziehungsweise die anmietende Person. Mietet ein Unternehmen für seine Mitarbeiter an, haftet es für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch für die von ihm benannten Nutzer.
2. Zustandekommen des Mietvertrags
2.1 Das Angebot des Vermieters ist freibleibend.
2.2 Sendet der Mieter das Angebot unterschrieben zurück, gibt er damit ein verbindliches Vertragsangebot ab.
2.3 Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Mietbestätigung des Vermieters zustande. Bis dahin bleibt das Mietobjekt anderweitig disponierbar.
2.4 Beträgt die Mietzeit mehr als zwölf Monate, wird die Mietbestätigung in zwei gleichlautenden Fassungen übersandt; der Mieter sendet ein unterschriebenes Exemplar zurück.
3. Mietsache und Nutzung
3.1 Vermietet wird die im Angebot bezeichnete Einheit als Ganzes. Einzelne Zimmer oder Betten werden nicht vermietet.
3.2 Die Einheit steht ausschließlich dem Mieter zur Verfügung. Eine Belegung mit Dritten findet nicht statt.
3.3 Die im Angebot genannte höchstzulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden.
3.4 Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte außerhalb des Unternehmens des Mieters ist nicht gestattet.
3.5 Der Mieter bestimmt den Kreis der Personen, die die Einheit nutzen. Der Vermieter übersendet vor Beginn der Mietzeit eine Vorlage zur Erfassung dieser Personen mit Name und Vorname. Der Mieter stellt sicher, dass die Vorlage vollständig ausgefüllt und spätestens bei der Übergabe der Schlüssel zurückgegeben wird. Die Angaben sind Bestandteil des Mietvertrags; Änderungen im Kreis der Nutzer sind unverzüglich mitzuteilen.
3.6 Besuch darf nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters empfangen werden.
4. Mietzeit
4.1 Das Mietverhältnis ist auf den im Angebot genannten Zeitraum befristet und endet mit dessen Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4.2 Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
4.3 Wird das Mietverhältnis fortgesetzt, halten die Parteien dies in einem Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag fest. Das Mietverhältnis läuft dann ohne Unterbrechung weiter.
5. Mietzins, Nebenkosten und Fälligkeit
5.1 Es gilt der im Angebot ausgewiesene Mietzins für den genannten Mietzeitraum. Bei Mietzeiten ab 30 Tagen wird ein Monatsmietzins vereinbart.
5.2 Der Mietzins ist vier Tage vor Beginn der Mietzeit fällig. Bei Mietverhältnissen über einen Monat hinaus ist er monatlich im Voraus zu zahlen, jeweils spätestens vier Tage vor Beginn des Mietmonats.
5.3 Strom, Heizung, Wasser, Abfallentsorgung und die Internetnutzung sind mit dem Mietzins abgegolten. Eine Nebenkostenabrechnung findet nicht statt.
5.4 Die Nutzung der zur Einheit gehörenden Stellplätze ist im Mietzins enthalten. Zur Verfügung stehen zwei Stellplätze für jede der beiden Wohnungen Grünelinde 3a sowie je vier Stellplätze für die Häuser Grünelinde 3b und Grünelinde 4. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Zufahrt, Wendefläche und die Zuwege zu den übrigen Einheiten sind freizuhalten. Fahrzeuge, für die kein Stellplatz zur Verfügung steht, sind außerhalb des Grundstücks abzustellen.
5.5 Eine im Angebot ausgewiesene Reinigung bei Rückgabe wird als gesonderte Position auf der Rechnung ausgewiesen. Ab einer Mietzeit von 30 Tagen wird sie nicht berechnet.
6. Mietsicherheit
6.1 Der Vermieter kann eine Mietsicherheit verlangen. Ob und in welcher Höhe eine Sicherheit zu leisten ist, ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort keine Mietsicherheit ausgewiesen, wird keine erhoben.
6.2 Die Mietsicherheit ist mit Zugang der Rechnung fällig, spätestens vor Beginn der Mietzeit.
6.3 Sie wird nicht verzinst und nach beanstandungsfreier Rückgabe innerhalb von 14 Tagen erstattet.
6.4 Die Aufrechnung mit Ersatzansprüchen aus dem Mietverhältnis bleibt vorbehalten.
7. Vorzeitige Beendigung
7.1 Ein Rücktrittsrecht des Mieters besteht nicht. Das Mietverhältnis ist befristet.
7.2 Nutzt der Mieter die Einheit nicht oder nicht während der gesamten Mietzeit, bleibt er zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Der Vermieter lässt sich anrechnen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vermietung erlangt (§ 537 Abs. 1 BGB).
7.3 Der Mieter kann jederzeit mitteilen, dass er die Einheit vorzeitig zurückgibt. Der Vermieter bemüht sich in diesem Fall um eine anderweitige Vermietung des Restzeitraums.
7.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.5 Kündigt der Vermieter aus einem Grund, den der Mieter zu vertreten hat, hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dazu gehört der Mietzins für die restliche vereinbarte Mietzeit; Ziffer 7.2 Satz 2 gilt entsprechend.
8. Übergabe und Rückgabe
8.1 Die Übergabe erfolgt am Tag des Mietbeginns frühestens ab 15:00 Uhr, die Rückgabe am Tag des Mietendes bis 10:00 Uhr. Der Tag des Mietendes zählt für die Berechnung der Mietzeit nicht mit.
8.2 Übergabe und Rückgabe erfolgen zu einem zuvor vereinbarten Termin. Eine ständige Besetzung vor Ort besteht nicht. Der Mieter teilt den voraussichtlichen Zeitpunkt rechtzeitig mit; ohne abgestimmten Termin besteht kein Anspruch auf Übergabe.
8.3 Eine spätere Übergabe, auch in den Abendstunden, ist möglich. Der Schlüssel wird dann über einen Schlüsseltresor bereitgestellt. Da der Schlüssel hierfür vorab hinterlegt werden muss, ist dies spätestens einen Tag vor der Übergabe mitzuteilen.
8.4 In den Einheiten Grünelinde 3a Erdgeschoss, Grünelinde 3a Obergeschoss und Grünelinde 3b sind die Wohn- und Schlafräume abschließbar. In der Einheit Grünelinde 4 sind das Wohnzimmer und das Schlafzimmer im Erdgeschoss sowie das hintere der beiden Schlafzimmer im Obergeschoss abschließbar; das vordere Schlafzimmer im Obergeschoss ist ein Durchgangszimmer.
8.5 Auf Wunsch wird je abschließbarem Schlaf- oder Wohnraum ein Schlüssel ausgegeben, der die Haus- beziehungsweise Wohnungstür und den jeweiligen Raum öffnet. Auch bei Nutzung eines Raumes durch mehrere Personen wird nur ein Schlüssel je Raum ausgehändigt. Der Mieter benennt eine für die Schlüssel verantwortliche Person; diese ist für die Weitergabe und die vollständige Rückgabe verantwortlich.
8.6 Die Einheit ist besenrein zurückzugeben: Geschirr gespült und eingeräumt, Abfall entsorgt, Kühl- und Gefrierschrank geleert, persönliche Gegenstände entfernt. Bettwäsche und Handtücher verbleiben in der Einheit.
8.7 Über die Rückgabe wird ein Protokoll aufgenommen. Ein über das übliche Maß hinausgehender Reinigungsaufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
9. Erhaltung der Mietsache
9.1 Die laufende Reinigung der Einheit obliegt dem Mieter. Reinigungsmittel und -geräte stellt der Vermieter bereit.
9.2 Zur Erhaltung der Mietsache begeht der Vermieter die Einheit im Abstand von etwa 14 Tagen und prüft Lüftung, Feuchtigkeit und die Sanitäranlagen. Bei dieser Gelegenheit werden die Bäder sowie die frei zugänglichen Küchenflächen gereinigt.
9.3 Nicht umfasst sind Herd, Backofen, Kühlschrank, Schränke, Geschirr, persönliche Gegenstände sowie die Wohn- und
Schlafräume. Flächen, die durch abgestellte Gegenstände nicht zugänglich sind, können nicht bearbeitet werden.
9.4 Der Termin wird rechtzeitig abgestimmt. Der Mieter ermöglicht den Zutritt.
9.5 Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, die Einheit nach vorheriger Ankündigung zur Durchführung notwendiger Arbeiten und Kontrollen zu betreten.
10. Haftung und Schäden
10.1 Die Einheit wird in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Der Mieter haftet für Schäden, die er, die von ihm benannten Nutzer oder deren Besucher schuldhaft verursachen.
10.3 Entsteht durch einen vom Mieter zu vertretenden Schaden ein Mietausfall, haftet der Mieter für den nachweislich entstandenen Ausfall.
10.4 Bei Verlust, Beschädigung oder nicht erfolgter Rückgabe eines Schlüssels haftet der Mieter für die zur Wiederherstellung der Sicherheit tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten. Erfasst sind der Austausch betroffener Schließzylinder, die Anfertigung neuer Schlüssel sowie Arbeits- und Anfahrtskosten. Gehört das Schloss zu einer zentralen Schließanlage, umfasst dies auch deren Austausch oder Umcodierung, soweit dieser tatsächlich erfolgt und zur Beseitigung einer konkreten Sicherheitsbeeinträchtigung erforderlich ist.
10.5 Das Inventar ist pfleglich zu behandeln und verbleibt in der Einheit. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zu den Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten berechnet.
10.6 Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet er auch für einfache Fahrlässigkeit; im letzteren Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.7 Der Abschluss einer betrieblichen oder privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
11. Internetzugang
11.1 Der Vermieter stellt in den Einheiten einen Internetzugang über WLAN bereit. Der Zugang gehört zur Mietsache und ist mit dem Mietzins abgegolten.
11.2 Die Nutzung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen für den Internetzugang in der im Angebot genannten Fassung.
12. Rechte des Vermieters
12.1 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und die Einheit anderweitig zu vermieten.
12.2 Dasselbe gilt bei Nutzung durch mehr Personen als vereinbart sowie bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Mietbedingungen oder die Hausordnung.
12.3 Die Ersatzpflicht des Mieters für die restliche Mietzeit richtet sich nach Ziffer 7.5.
13. Umsatzsteuer
13.1 Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der bei Vertragsschluss absehbaren Dauer der Überlassung. Der zutreffende Steuersatz ist im Angebot ausgewiesen.
13.2 Ist die Überlassung auf nicht mehr als sechs Monate angelegt, wird mit dem ermäßigten Steuersatz abgerechnet.
13.3 Ist sie auf mehr als sechs Monate angelegt, ist die Vermietung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei. Der Vermieter verzichtet in diesem Fall nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung und rechnet mit 19 % ab. Voraussetzung hierfür ist die vom Mieter unterschriebene Bestätigung zur umsatzsteuerlichen Abrechnung.
13.4 Ergibt sich im Verlauf des Mietverhältnisses, dass die Überlassung auf mehr als sechs Monate angelegt ist, stellt der Vermieter die Abrechnung für die weitere Mietzeit entsprechend um. Der Nettomietzins bleibt unberührt.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Versorgungsausfälle ohne Verschulden des Vermieters — entbinden beide Parteien für die Dauer des Ereignisses und seiner Folgen von ihren Leistungspflichten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Gerichtsstand ist der Ort, an dem die Einheit belegen ist.
15.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und gilt für den Mieter und die von ihm benannten Nutzer während der gesamten Mietzeit.
B1. Sauberkeit und Abfall
B1.1 Die Einheit und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Die laufende Reinigung obliegt dem Mieter; Reinigungsmittel und -geräte stellt der Vermieter bereit.
B1.2 Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Bei grober Verunreinigung der Einheit oder der Einrichtung trägt der Mieter die Kosten der erforderlichen Reinigung oder Instandsetzung. Kann die Einheit während der Arbeiten nicht vermietet werden, haftet der Mieter zusätzlich für den entgangenen Mietzins für diese Tage.
B1.3 Abfälle sind zu trennen und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Haus- und Küchenabfälle dürfen nicht über Toilette oder Abfluss entsorgt werden.
B1.4 Bei Rückgabe sind Kühl- und Gefrierschrank zu leeren und benutztes Geschirr zu reinigen oder in den Geschirrspüler zu stellen.
B1.5 Bettwäsche ist bei Rückgabe abzuziehen und im jeweiligen Raum abzulegen, gebrauchte Handtücher im Bad.
B2. Lüften und Feuchtigkeit
B2.1 Die Räume sind regelmäßig durch Stoßlüften zu lüften, mindestens zweimal täglich mit weit geöffneten Fenstern für etwa 10 bis 15 Minuten. Dies dient der Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.
B2.2 Nach dem Duschen ist das Bad ausreichend zu lüften.
B2.3 Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schimmelbildung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
B3. Energie
B3.1 Heizkörper sind beim Verlassen der Einheit herunterzudrehen.
B3.2 Beleuchtung und elektrische Geräte sind nach Gebrauch und beim Verlassen der Einheit auszuschalten.
B4. Rauchen, Feuer, Brandschutz
B4.1 Das Rauchen ist in allen Räumen ausnahmslos untersagt.
B4.2 Kerzen, offenes Feuer, Feuerwerkskörper und vergleichbare Gegenstände sind nicht gestattet.
B4.3 Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für den entstehenden Reinigungs- und Schadensaufwand sowie für einen daraus folgenden Mietausfall.
B5. Tiere
Das Mitbringen und Halten von Tieren jeder Art ist ausnahmslos untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für die entstehenden Reinigungs-, Reparatur- und Folgekosten; der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
B6. Eigene Geräte
B6.1 Der Betrieb eigener elektrischer Haushaltsgeräte ist nicht gestattet, insbesondere von Kochgeräten, Heizlüftern, Ölradiatoren, Klimageräten und Ventilatoren.
B6.2 Ausgenommen sind übliche Ladegeräte für Mobiltelefone, Rechner und ähnliche Kleingeräte.
B6.3 Der Anschluss zusätzlicher Geräte an die Fernseh- und Empfangsanlagen ist nur nach vorheriger Rücksprache gestattet.
B7. Sicherheit
B7.1 Fenster und Türen sind bei Abwesenheit geschlossen zu halten. Vor dem Verlassen der Einheit ist zu lüften, insbesondere nach dem Duschen, Kochen und Wäschetrocknen. Bei Abwesenheit über mehrere Tage sind die Innentüren geöffnet zu lassen, damit die Luft zirkulieren kann.
B7.2 Der Vermieter sorgt für die Räumung und Streuung der Zufahrt und der Stellflächen bei Schnee und Glätte. Die Räumung und Streuung des Zugangs zur jeweiligen Einheit obliegt dem Mieter; Schneeschieber, Besen und Streugut werden bereitgestellt. Der Mieter teilt Glättebildung unverzüglich mit.
B7.3 Beschädigungen an Einheit, Inventar oder Außenanlagen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
B8. Ruhezeiten
Die gesetzlichen und ortsüblichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Auf die übrigen Einheiten auf dem Grundstück ist Rücksicht zu nehmen.
B9. Verstöße
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Die Ersatzpflicht des Mieters richtet sich nach Ziffer 7.5 der Mietbedingungen in Teil A.
B10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Fassung vom 25.08.2026
